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   VG Wiesbaden, 23.05.2012 - 1 K 388/11.WI.A   

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https://dejure.org/2012,19353
VG Wiesbaden, 23.05.2012 - 1 K 388/11.WI.A (https://dejure.org/2012,19353)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23.05.2012 - 1 K 388/11.WI.A (https://dejure.org/2012,19353)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 1 K 388/11.WI.A (https://dejure.org/2012,19353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 6 S 1 AuslG, § 60 Abs 5 AufenthG, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG
    Widerruf der Feststellung von Abschbungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Feststellung von Abschbungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 3, AufenthG § 60Abs. 2-7
    Retraumatisierung, Besuchsreise, Besuch, Montenegro, Heimatland, Herkunftsland, Widerruf, Abschiebungsschutz, subsidiärer Schutz, Änderung der Sachlage, Posttraumatische Belastungsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2012 - 1 K 388/11
    Maßgeblich ist hierfür die Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheids (BVerwG, Urteil vom 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, zitiert nach Juris).

    Denn diese Frist findet für das Widerrufsverfahren nach § 73 Abs. 3 AsylVfG keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu aus (Urteil vom 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, zitiert nach Juris):.

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09

    Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2012 - 1 K 388/11
    Dass in diesem Fall an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich sind, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind, ist inzwischen in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2011 - 8 LB 221/09 -, zitiert nach Juris).
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